Verkaufsbedingungen

D&B liefert

bei einem Mindest-Bestellwert von € 200,00 netto
innerhalb Deutschlands "frei Haus" ab € 250,00 netto Warenwert
"frei deutsche Grenze" bei Exporten ab € 500,00 netto Warenwert

Besondere Verkaufsbedingungen

  1. Die Tee-Preise verstehen sich per kg, verzollt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Preise für Zubehör gelten für jeweils ein Stück, wenn nicht anders genannt, ab Lager Hamburg zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  3. Die Mindestabnahmemenge Tee beträgt 1 kg pro Sorte.
  4. Der Netto-Warenwert pro Bestellung muss mindestens € 200,00 betragen. Bei Bestellungen unter € 200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00.
  5. Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen.
  6. Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Bruchschäden werden von uns nur kulanzhalber ohne Präjudiz für künftige Fälle ersetzt. Ein Anspruch besteht nicht.
  7. Beanstandungen werden von uns nur anerkannt, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware geltend gemacht werden. Mängel oder Schäden müssen in jedem Fall schriftlich gemeldet werden.
  8. Transportschäden und unvollständige Lieferungen sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen.
  9. Zurückgesandte Ware wird von uns nur angenommen, wenn die Rücksendung ausdrücklich mit uns vereinbart wurde. Es werden nur freigemachte Sendungen akzeptiert.
  10. Die Zahlung hat netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder abzüglich 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.
  11. Für nicht fristgerecht eingehende Zahlungen erheben wir eine Mahngebühr von € 5,00 pro Mahnung.
  12. Mengenrabatte werden auf Anfrage, nach Vereinbarung, eingeräumt.
  13. Verkauf erfolgt solange der Vorrat reicht. Zwischenverkauf vorbehalten.
  14. Sämtliche Angaben in diesem Katalog sind freibleibend.
  15. Auf evtl. auftretende Farbunterschiede zwischen Foto und Artikel wird hingewiesen.
  16. Die im Zubehör-Teil genannten Maße und Gewichte sind Zirka-Angaben. Sie sind nicht verbindlich.
  17. Bei im Kundenauftrag gefertigten Tee-Tüten kann es produktionsbedingt zu Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % kommen. Sie sind vom Kunden entsprechend zu übernehmen.
  18. Sämtliche früher erschienenen Preislisten und Kataloge verlieren mit diesem Katalog ihre Gültigkeit.
  19. Die Rücknahme und Entsorgung von Verpackung und Leergebinden wurden in den Preisen nicht berücksichtigt.
  20. Bei Erst-Bestellung erfolgt Lieferung gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse. Im übrigen gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
  21. Für die Ermittlung des Mindest-Bestellwertes sind Artikel aus den "Besonderen Angeboten" ausgeschlossen.

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

  1. Allen Verkäufen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen zugrunde. Geschäftsbedingungen des Käufers werden, soweit sie nicht mit unseren Verkaufsbedingungen übereinstimmen, nicht anerkannt.
  2. Alle nachfolgenden Bestimmungen gelten nur insoweit, als mit dem Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Freibleibende Angebote

  1. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen der bestellten oder gelieferten Artikel von der Bestellung insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, ein abgegebenes Angebot zurückzuziehen, sofern das Angebot nicht ausdrücklich für einen bestimmten Zeitraum für verbindlich erklärt wurde.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.

§ 3 Preise, Zahlung

  1. Die Preise verstehen sich ab Lager Hamburg ohne Mehrwertsteuer. Diese wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. FOB-Preise schließen nicht die Hafen- und Zollgebühren ein.
  2. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto-Kasse zahlbar. Die Lieferung kann jedoch auch von der sofortigen Zahlung des Kaufpreises abhängig gemacht werden. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum wird von uns 2 % Skonto gewährt. Maßgebend ist jeweils das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns.
  3. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nicht an Zahlung Statt, sondern nur erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einziehungskosten und Diskontspesen entgegengenommen.
  4. Die Preisberechnung erfolgt in EURO. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Für verzugsbegründete Mahnungen wird eine Kostenpauschale von 10,00 EURO erhoben. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass uns durch den Verzug kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
  5. Gegen den Kaufpreis kann der Käufer nur mit nicht bestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist die Weiterveräußerung bis zu Zahlung aller offenen Forderungen aus dem Kaufvertrag untersagt.
  2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern. In der Zurückforderung oder Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dieser würde ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, diese zu verwerten, der Verwendungserlös wird - unter Abzug der entstehenden, angemessenen Kosten - von der Verbindlichkeit in Abzug gebracht.
  3. Im Falle einer Pfändung der Ware bei Käufer sind wir sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Die Kosten der Intervention gehen zu Lasten des Bestellers.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 % ist der Käufer berechtigt von uns insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt. Auf Verlangen von uns gibt der Besteller die Abtretung seinen Abnehmer bekannt. Er verpflichtet sich, uns die zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Unterlagen und Informationen zu übermitteln.

§ 5 Lieferung

  1. Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung ist Hamburg, auch wenn wir auf Wunsch des Käufers die Versendung der Ware übernehmen. Soweit nicht die Vereinbarungen über die Versendungsart und /oder das Transportunternehmen getroffen wurden, obliegt die Auswahl uns. Der Versand erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Das Risiko des Unterganges oder der Verschlechterung der Ware geht mit Aushändigung der ordnungsgemäß verpackten und mit ordnungsgemäßen Papieren versehenen Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Käufer über.
  2. Wird Lieferung "frachtfrei" vereinbart, trägt der Käufer die Kosten, die dadurch entstehen, dass ohne unser Verschulden die Lieferung auf Umwegen oder mit Hilfe anderer Transportunternehmen erfolgt.
  3. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Lieferzeit dem Transportunternehmen mit ordnungsgemäßen Papieren ausgehändigt wurde.
  4. Der Käufer hat die Ware bei Ablieferung durch das Transportunternehmen auf etwaige Transportschäden und auf Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen gegenüber dem Personal des Transportunternehmens sofort zu erheben. Hierüber und über Transportschäden und Fehlmengen, die sich erst bei näherer Untersuchung zeigen, sind wir unverzüglich unter genauer Angabe der betroffenen Ware und der Beanstandung zu unterrichten. Für etwaige Schäden des Käufers, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten ergeben, trifft uns keine Verantwortlichkeit.
  5. Veranlasst der Käufer einen Aufschub der Auslieferung, geht die Gefahr 10 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft von uns auf ihn über. In diesem Fall wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig. Falls und so lange es die Lagerungsmöglichkeiten der D&B erlauben, dann die D&B die Lagerung der Ware übernehmen. Der Käufer hat dafür ein angemessenes Entgelt zu zahlen. D&B übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung für die eingelagerte Ware oder für Schäden, die durch fehlerhafte Lagerung entstanden sind, ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
  6. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

§ 6 Sachmängel

  1. All diejenigen Lieferungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrüberganges vorlag.
  2. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 479 Abs. I BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
  3. Der Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Ware uns gegenüber schriftlich zu rügen. Rügen, die gegenüber Handelsvertretern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rügen dar.
  4. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
  5. Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
    a) Der Käufer hat im Fall der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von uns Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
    b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 7. - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
  6. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen.
  7. Für Schadensersatzansprüche im übrigen gelten die nachstehend geregelten Bestimmungen unter § 7. Weitergehende oder andere als die unter diesem § 6 geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

§ 7 Schadensersatzansprüche

  1. Schadens- und Aufhebungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden "Schadensersatzansprüche") gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind ausgeschlossen.
  2. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen D&B wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von D&B gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  3. Soweit dem Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von 12 Monaten.

§ 8 Gerichtsstand

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Käufer in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

§ 9 Anwendbares Recht

  • In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, findet deutsches Recht Anwendung. Das UN Kaufrechtsübereinkommen (CISG) wird hiervon nicht berührt.