Verkaufsbedingungen
D&B liefert
bei einem Mindest-Bestellwert von € 200,00 netto
innerhalb Deutschlands "frei Haus" ab € 250,00 netto Warenwert
"frei deutsche Grenze" bei Exporten ab € 500,00 netto Warenwert
Besondere Verkaufsbedingungen
- Die Tee-Preise verstehen sich per kg, verzollt, ab Lager Hamburg, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die
Preise für Zubehör gelten für jeweils ein Stück, wenn nicht anders
genannt, ab Lager Hamburg zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Mindestabnahmemenge Tee beträgt 1 kg pro Sorte.
- Der
Netto-Warenwert pro Bestellung muss mindestens € 200,00 betragen. Bei
Bestellungen unter € 200,00 berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von €
10,00.
- Die Wahl des Versandweges bleibt uns überlassen.
- Die
Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Bruchschäden
werden von uns nur kulanzhalber ohne Präjudiz für künftige Fälle
ersetzt. Ein Anspruch besteht nicht.
- Beanstandungen
werden von uns nur anerkannt, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen
nach Eingang der Ware geltend gemacht werden. Mängel oder Schäden
müssen in jedem Fall schriftlich gemeldet werden.
- Transportschäden und unvollständige Lieferungen sind unverzüglich dem Transporteur anzuzeigen.
- Zurückgesandte
Ware wird von uns nur angenommen, wenn die Rücksendung ausdrücklich mit
uns vereinbart wurde. Es werden nur freigemachte Sendungen akzeptiert.
- Die
Zahlung hat netto Kasse innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder
abzüglich 2 % Skonto innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.
- Für nicht fristgerecht eingehende Zahlungen erheben wir eine Mahngebühr von € 5,00 pro Mahnung.
- Mengenrabatte werden auf Anfrage, nach Vereinbarung, eingeräumt.
- Verkauf erfolgt solange der Vorrat reicht. Zwischenverkauf vorbehalten.
- Sämtliche Angaben in diesem Katalog sind freibleibend.
- Auf evtl. auftretende Farbunterschiede zwischen Foto und Artikel wird hingewiesen.
- Die im Zubehör-Teil genannten Maße und Gewichte sind Zirka-Angaben. Sie sind nicht verbindlich.
- Bei
im Kundenauftrag gefertigten Tee-Tüten kann es produktionsbedingt zu
Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % kommen. Sie sind vom
Kunden entsprechend zu übernehmen.
- Sämtliche früher erschienenen Preislisten und Kataloge verlieren mit diesem Katalog ihre Gültigkeit.
- Die Rücknahme und Entsorgung von Verpackung und Leergebinden wurden in den Preisen nicht berücksichtigt.
- Bei
Erst-Bestellung erfolgt Lieferung gegen Nachnahme bzw. Vorauskasse. Im
übrigen gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
- Für die Ermittlung des Mindest-Bestellwertes sind Artikel aus den "Besonderen Angeboten" ausgeschlossen.
Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
- Allen
Verkäufen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen
zugrunde. Geschäftsbedingungen des Käufers werden, soweit sie nicht mit
unseren Verkaufsbedingungen übereinstimmen, nicht anerkannt.
- Alle
nachfolgenden Bestimmungen gelten nur insoweit, als mit dem Käufer
nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 2 Freibleibende Angebote
- Alle
unsere Angebote sind freibleibend. Abweichungen der bestellten oder
gelieferten Artikel von der Bestellung insbesondere im Hinblick auf
Material und Ausführung, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten. Wir behalten uns das Recht vor, ein abgegebenes
Angebot zurückzuziehen, sofern das Angebot nicht ausdrücklich für einen
bestimmten Zeitraum für verbindlich erklärt wurde.
- Mit
der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung
liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
- Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist.
Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls
eine Selbstbelieferung nicht stattfindet. Findet eine Selbstbelieferung
nicht statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom
Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko existiert nicht.
§ 3 Preise, Zahlung
- Die
Preise verstehen sich ab Lager Hamburg ohne Mehrwertsteuer. Diese wird
in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlichen Höhe berechnet und in
der Rechnung gesondert ausgewiesen. FOB-Preise schließen nicht die
Hafen- und Zollgebühren ein.
- Die Rechnungen sind
innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto-Kasse zahlbar. Die
Lieferung kann jedoch auch von der sofortigen Zahlung des Kaufpreises
abhängig gemacht werden. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum wird von uns 2 % Skonto gewährt. Maßgebend ist jeweils
das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns.
- Zahlungsanweisungen,
Schecks und Wechsel werden nicht an Zahlung Statt, sondern nur
erfüllungshalber und unter Berechnung aller Einziehungskosten und
Diskontspesen entgegengenommen.
- Die Preisberechnung
erfolgt in EURO. Bei Überschreitung des Zahlungsziels und nach
erfolgter Mahnung sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem
Basiszinssatz der EZB auf den Rechnungsbetrag zu zahlen. Für
verzugsbegründete Mahnungen wird eine Kostenpauschale von 10,00 EURO erhoben. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass uns
durch den Verzug kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
- Gegen
den Kaufpreis kann der Käufer nur mit nicht bestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Bis
zum Eingang aller Zahlungen aus diesem Kaufvertrag behalten wir uns das
Eigentum an der gelieferten Ware vor. Zur Weiterveräußerung ist der
Käufer nur im normalen Geschäftsbetrieb berechtigt. Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug, ist die Weiterveräußerung bis zu Zahlung aller offenen
Forderungen aus dem Kaufvertrag untersagt.
- Bei
Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Ware
zurückzufordern. In der Zurückforderung oder Zurücknahme der Ware liegt
kein Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dieser würde ausdrücklich
erklärt. Nach Rücknahme der Ware sind wir berechtigt, diese zu
verwerten, der Verwendungserlös wird - unter Abzug der entstehenden,
angemessenen Kosten - von der Verbindlichkeit in Abzug gebracht.
- Im
Falle einer Pfändung der Ware bei Käufer sind wir sofort unter
Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und
einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es
sich bei der gepfändeten Ware um die vom Lieferanten gelieferte und
unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt. Die Kosten der
Intervention gehen zu Lasten des Bestellers.
- Übersteigt
der Wert der Sicherheiten gemäß der vorstehenden Absätze dieser Ziffer
den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf
absehbare Dauer um mehr als 20 % ist der Käufer berechtigt von uns
insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die
Überschreitung vorliegt. Auf Verlangen von uns gibt der Besteller die
Abtretung seinen Abnehmer bekannt. Er verpflichtet sich, uns die zur
Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Unterlagen und
Informationen zu übermitteln.
§ 5 Lieferung
- Erfüllungsort
für unsere Lieferverpflichtung ist Hamburg, auch wenn wir auf Wunsch
des Käufers die Versendung der Ware übernehmen. Soweit nicht die
Vereinbarungen über die Versendungsart und /oder das
Transportunternehmen getroffen wurden, obliegt die Auswahl uns. Der
Versand erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart
wurde, auf Kosten und Gefahr des Käufers. Das Risiko des Unterganges
oder der Verschlechterung der Ware geht mit Aushändigung der
ordnungsgemäß verpackten und mit ordnungsgemäßen Papieren versehenen
Ware an das mit dem Transport beauftragte Unternehmen auf den Käufer
über.
- Wird Lieferung "frachtfrei" vereinbart, trägt der
Käufer die Kosten, die dadurch entstehen, dass ohne unser Verschulden
die Lieferung auf Umwegen oder mit Hilfe anderer Transportunternehmen
erfolgt.
- Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die
Ware innerhalb der Lieferzeit dem Transportunternehmen mit
ordnungsgemäßen Papieren ausgehändigt wurde.
- Der
Käufer hat die Ware bei Ablieferung durch das Transportunternehmen auf
etwaige Transportschäden und auf Vollständigkeit zu überprüfen und
etwaige Beanstandungen gegenüber dem Personal des Transportunternehmens
sofort zu erheben. Hierüber und über Transportschäden und Fehlmengen,
die sich erst bei näherer Untersuchung zeigen, sind wir unverzüglich
unter genauer Angabe der betroffenen Ware und der Beanstandung zu
unterrichten. Für etwaige Schäden des Käufers, die sich aus der
Nichtbeachtung dieser Obliegenheiten ergeben, trifft uns keine
Verantwortlichkeit.
- Veranlasst der Käufer einen
Aufschub der Auslieferung, geht die Gefahr 10 Tage nach Mitteilung der
Versandbereitschaft von uns auf ihn über. In diesem Fall wird der
Kaufpreis zur Zahlung fällig. Falls und so lange es die
Lagerungsmöglichkeiten der D&B erlauben, dann die D&B die
Lagerung der Ware übernehmen. Der Käufer hat dafür ein angemessenes
Entgelt zu zahlen. D&B übernimmt in diesem Fall keine Verantwortung
für die eingelagerte Ware oder für Schäden, die durch fehlerhafte
Lagerung entstanden sind, ausgenommen Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit.
- Die Gefahr geht auch dann mit der
Absendung ab Sitz des Lieferanten auf den Käufer über, wenn frachtfreie
Lieferung vereinbart ist.
§ 6 Sachmängel
- All
diejenigen Lieferungen sind nach unserer Wahl unentgeltlich
nachzubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Verjährungsfrist
einen Sachmangel aufweisen, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt
des Gefahrüberganges vorlag.
- Sachmängelansprüche
verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gem. § 479
Abs. I BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt.
- Der
Kunde hat Sachmängel uns gegenüber unverzüglich nach Erhalt der Ware
uns gegenüber schriftlich zu rügen. Rügen, die gegenüber
Handelsvertretern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber
geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechte Rügen
dar.
- Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten
Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die
Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
- Das
Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame
Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Käufers:
a) Der Käufer hat im Fall der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht von
uns Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu verlangen.
b)
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche gem. Ziffer 7. - vom Vertrag zurücktreten oder
die Vergütung mindern.
- Mängelansprüche bestehen nicht
bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit,
bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstehen.
- Für Schadensersatzansprüche im
übrigen gelten die nachstehend geregelten Bestimmungen unter § 7.
Weitergehende oder andere als die unter diesem § 6 geregelten Ansprüche
des Käufers gegen uns wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
§ 7 Schadensersatzansprüche
- Schadens-
und Aufhebungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden
"Schadensersatzansprüche") gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sind
ausgeschlossen.
- Dies gilt nicht, soweit zwingend
gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz in Fällen des
Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen D&B
wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf dem
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von D&B gehaftet wird.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
- Soweit dem
Käufer nach den vorstehenden Bestimmungen Schadensersatzansprüche
zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für die Sachmängelansprüche
geltenden Verjährungsfrist von 12 Monaten.
§ 8 Gerichtsstand
- Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist
Hamburg, wenn der Käufer Vollkaufmann ist. Wir sind jedoch auch
berechtigt, den Käufer in seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.
§ 9 Anwendbares Recht
- In
jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen,
findet deutsches Recht Anwendung. Das UN Kaufrechtsübereinkommen (CISG)
wird hiervon nicht berührt.